Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Genesis Solutions AG
1. Zweck und Geltung
1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen der Genesis Solutions AG (nachfolgend «GE‑SO», «wir») und Auftraggeberinnen/Auftraggebern (nachfolgend «Kundinnen/Kunden») über Beratungs‑, Interims‑ und Verwaltungsleistungen, namentlich Interimsmanagement, Liegenschaftenverwaltung sowie Betriebs‑/Barmanagement (zusammen «Leistungen»).
1.2 Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn GE‑SO sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor.
1.3 Diese AGB richten sich primär an B2B‑Kundschaft. Gegenüber Konsumentinnen/Konsumenten gelten sie sinngemäss, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
2. Offerten, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Gegenzeichnung, E‑Mail‑Bestätigung oder konkludente Annahme (z. B. Terminvereinbarung/Leistungsbezug) zustande.
2.2 Leistungsumfang, Ziele, Rollen, Befugnisse, Meilensteine, Ansprechpersonen und Reportings werden im Mandats‑/Projektauftrag festgehalten. Änderungen (Change Requests) bedürfen der Textform (E‑Mail genügt).
2.3 Bei Interimsmandaten handelt GE‑SO in der vereinbarten Kompetenz und Stellvertretung. Weisungen der Kundschaft sind zu berücksichtigen, soweit rechtmässig und zumutbar.
3. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
3.1 Die Kundschaft stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Entscheide, Vorlagen und Infrastruktur rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehrkosten auslösen.
4. Dritte, Subunternehmer, Mitarbeitereinsatz
4.1 GE‑SO darf qualifizierte Dritte beiziehen (Subunternehmer). GE‑SO bleibt für deren sorgfältige Auswahl und Anleitung verantwortlich.
4.2 Die Kundschaft verpflichtet sich, während der Mandatsdauer und 12 Monate danach keine GE‑SO‑Mitarbeitenden direkt abzuwerben. Bei Verstoss ist eine Konventionalstrafe von [CHF Betrag] fällig; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung auf Stunden‑/Tagessatz oder als Pauschale zuzüglich gesetzlicher MWST.
5.2 Spesen (Reise, Übernachtung, Verpflegung, Fremdleistungen) werden zu Effektivkosten weiterverrechnet; Fahrzeit nach Vereinbarung.
5.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen netto fällig. Bei Verzug fallen 5 % Verzugszins p. a. sowie Mahnspesen von CHF 20 ab der zweiten Mahnung an.
5.4 Ein Zurückbehaltungs‑ oder Verrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6. Termine, Verzug, Höhere Gewalt
6.1 Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als Richttermine.
6.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Massnahmen, Streik, Ausfall von Schlüsselpersonen ohne Verschulden, schwere Krankheit, Pandemien, Cybervorfälle) berechtigen zur Terminverschiebung und schliessen Schadenersatz aus.
7. Abnahme, Gewährleistung
7.1 Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn die Kundschaft diese produktiv nutzt oder nicht innert 10 Tagen seit Ablieferung wesentliche Mängel rügt.
7.2 GE‑SO leistet Gewähr, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Bei Mängeln besteht Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind unter Ziff. 8 (Haftung) geregelt.
8. Haftung
8.1 GE‑SO haftet bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GE‑SO nur für direkte, unmittelbare Schäden und maximal bis zur Höhe der im letzten 12‑Monats‑Zeitraum effektiv bezahlten Vergütung für das betroffene Mandat, höchstens jedoch CHF [Betrag, z. B. 100’000]. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Zwingende Haftungen (z. B. nach Produktesicherheitsrecht) bleiben vorbehalten.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz, Geheimnisse
9.1 Die Parteien wahren Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen.
9.2 Personendaten werden gemäss Datenschutzerklärung bearbeitet. Auftragsdatenbearbeitung erfolgt auf Basis eines AV‑Vertrags mit Subunternehmern/Prozessoren.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erhält die Kundschaft an Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck. Vor‑ und Begleitmaterial, Methoden, Templates und Know‑how bleiben Eigentum von GE‑SO.
11. Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Mandate auf unbestimmte Zeit sind mit 30 Tagen auf Monatsende kündbar; befristete Mandate enden automatisch. Wichtige Gründe berechtigen zur fristlosen Kündigung (z. B. Zahlungsverzug trotz Mahnung, unrechtmässige Weisungen, Vertrauensverlust).
11.2 Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen und unabwendbare Dispositionen abzurechnen.
12. Referenzen
12.1 GE‑SO darf den Firmennamen/das Logo der Kundschaft als Referenz nennen (ohne Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen), sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
13. Salvatorische Klausel, Anpassungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2 GE‑SO kann diese AGB anpassen. Die jeweils gültige Version ist auf www.ge-so.ch/agb publiziert.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Genesis Solutions AG (Sirnach, Schweiz). Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Firmenangaben
Genesis Solutions AG
Sonnenrainstrasse 9
8370 Sirnach, Schweiz
+41 78 808 78 67
raphael.stutz@ge-so.ch · www.ge-so.ch
CHE‑UID: CHE-210.201.392
MWST‑Nr.: CHE-210.201.392